Corporate Governance-Regeln
Um die gesetzten Unternehmensziele zu erreichen und den Wert des eigenen Unternehmens nachhaltig zu erhöhen, hat unternehmerisches Denken und Handeln gemäß den Corporate Governance-Regeln für die IBS AG höchste Priorität. Hier lesen Sie mehr zur Entstehung und Festlegung der Corporate Governance-Regeln.
Corporate Governance umfasst Verhaltensregeln, nach denen ein Unternehmen geführt werden soll und die darauf ausgerichtet sind, eine offene Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Anlegern zu ermöglichen.
Im Jahr 2001 hat die Deutsche Bundesregierung eine Regierungskommission mit der Entwicklung eines Deutschen Corporate Governance Kodex beauftragt. Dieser Kodex wurde Anfang 2002 fertig gestellt. Er enthält drei Arten von Standards:
- Vorschriften, die geltende deutsche Gesetzesnormen beschreiben
- Empfehlungen
- Anregungen
Gesetzesvorschriften sind von deutschen Unternehmen zwingend anzuwenden. Hinsichtlich der Empfehlungen verlangt das deutsche Aktiengesetz in § 161 jährlich eine Erklärung von den börsennotierten Unternehmen, in der jedes einzelne Unternehmen darlegt, inwiefern dem Deutschen Corporate Governance Standard entsprochen wurde und wo sich Abweichungen ergeben haben. Von Anregungen können die Unternehmen ohne Erklärungspflicht abweichen.
Bereits im August 2002 verabschiedeten Vorstand und Aufsichtsrat der IBS AG die Corporate Governance-Grundsätze in der damalig gültigen Version, um das Vertrauen der Aktionäre, Kunden, Arbeitnehmer und übrigen Bezugsgruppen in das Management der IBS AG zu bestärken. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte am 30. Dezember 2002.
Corporate-Governance-Grundsätze - Stand Mai 2010
Am 4. Juli 2003 traten die von der Corporate Governance Kommission am 21. Mai 2003 beschlossenen Änderungen des Corporate Governance Kodex in Kraft. Die Änderungen beziehen sich vor allen Dingen auf die Offenlegung von Organvergütungen und Aktienoptionen. Weitere Änderungen traten am 2. Juni 2005, am 12. Juni 2006, am 14. Juni 2007, am 6. Juni 2008, am 18. Juni 2009 und am 26. Mai 2010 in Kraft.
Zahlreiche Anregungen und Regeln des Corporate Governance Kodexes wie z.B. weitgehende Transparenz, eine offene und zeitnahe Kommunikation mit den Anlegern sowie die Einhaltung der Börsenregularien wurden in der Vergangenheit bereits von der IBS AG befolgt.
In der Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG sind die unternehmensindividuellen Abweichungen von Empfehlungen des aktuellen Deutschen Kodex dokumentiert und begründet.
Corporate-Governance-Grundsätze - Abweichung IBS AG - Stand Dez. 2005
Corporate-Governance-Grundsätze - Abweichung IBS AG - Stand Dez. 2006
Corporate-Governance-Grundsätze - Abweichung IBS AG - Stand Dez. 2007
Corporate-Governance-Grundsätze - Abweichung IBS AG - Stand Dez. 2008
Corporate-Governance-Grundsätze - Abweichung IBS AG - Stand Dez. 2009
Corporate-Governance-Grundsätze - Abweichung IBS AG - Stand Dez. 2010
Corporate-Governance-Grundsätze - Abweichung IBS AG - Stand Dez. 2011
Corporate-Governance-Grundsätze - Abweichung IBS AG - Stand Mai 2012
Höhr-Grenzhausen, den 09. Mai 2012
IBS AG
Für den Aufsichtsrat |
| Für den Vorstand |
Christoph Köchling |
|
Dr. Klaus-Jürgen Schröder |
Vorsitzender |
| Vorsitzender |
SATZUNG DER IBS AG
Die Satzung ist ein gesetzlich obligatorisches Dokument, das die fundamentalen körperschaftlichen Rechtsverhältnisse eines Unternehmens in Deutschland regelt. Die aktuelle Version wurde zuletzt im Rahmen der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 24. Juni 2011 geändert.
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